Allgemeine Geschäftsbedingungen der Smartanzug GmbH

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Smartanzug GmbH (nachfolgend "Firma").

2 Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma betreffend den Bezug von Produkten durch den Kunden zustande.
Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Produkte über den Onlineshop der Firma bestellt oder direkt kauft.
Die Produkte haben eine Mindestmietdauer von 4 Tagen. Braucht der Kunde das Produkt etwas länger, dann fallen weitere Mietgebühren pro Tag an. Alle Miet-Waren müssen 10 Arbeitstage vor Mietbeginn bestellt werden. Bei den MIetwaren wird nur das Nötigste angepasst. Die Smartanzug GmbH benötigt 10 Arbeitstage für die Anpassung und Zustellung der Mietwaren.

3 Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich inklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).
Die Firma versendet alle Miet-Waren kostenlos als A-Post Eingeschriebenes Paket mit der Schweizerischen Post.
Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website der Firma und gemäss Preisliste der Firma.

4. Bezahlung

Der vereinbarte Preis ist im Voraus zu entrichten und umfasst die Mietgebühr für den vereinbarten Zeitraum. Zusätzliche Kosten können anfallen, wenn der Anzug beschädigt oder verspätet zurückgegeben wird.
Die Firma stellt dem Kunden die folgende Zahlungsmöglichkeiten im Online Shop zur Verfügung: Debitkarte, Kreditkarte, TWINT, 
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.
Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.
Eine Kaution wird nicht verlangt. Unser Geschäftsmodell beruht auf Vertrauen. Wird der Anzug zu spät oder beschädigt zurückgesandt, so werden die zusätzlichen Gebühren für Miete, Reinigung und/oder Reparatur in Rechnung gestellt. Sind Miet-Waren bereits mehr als 30 Tage überfällig, ist der Kunde verpflichtet, die Waren zum Kaufpreis zu erwerben  (Kaufpreis = 20 X Tagesmietpreis). 

 

5. Pflichten der Smartanzug GmbH

A. Lieferung / Liefertermine

Die Lieferung erfolgt innen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestellungseingang. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von der Firma innen 2 (zwei) Arbeitstagen nach Bestellungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert.Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, wird als Erfüllungsort der Sitz der Firma vereinbart. Die Firma erfüllt den Vertrag durch die Übergabe der bestellten Produkte an den Spediteur (Schweizer Post). Wünscht der Kunde eine Eilzustellung, muss er dies direkt beim Kundendienst anfragen.

B. Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

.6 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände gut zu behandeln und vor Beschädigung zu schützen.
Jegliche Schäden oder Verluste sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
Hat der Kunde im voraus eine beschädigte oder kaputte Stelle gesehen, so ist dies unverzüglich mitzuteilen.
Für persönliche Gegenstände, welche der Mieter versehentlich retourniert hat, kann keine Garantie übernommen werden. Sollte der Mieter versehentlich persönliche Gegenstände retourniert haben, soll er sich beim Kundenservice melden..

7 Terminannullation

Bei Stornierung durch den Mieter erfolgt keine Rückerstattung, da der Anzug kundenindividuell angepasst wird. Stornierung, die mehr als 10 Tage im Voraus erfolgen, sind kostenfrei und bereits gezahlte Beträge werden erstattet.


8. Umtausch

Ein Umtausch von Produkten wird grundsätzlich ausgeschlossen, ausser bei falschen Massangaben des Kunden. In diesem Fall kann ein neues Produkt gegen Aufpreis geliefert werden. Die Versandkosten für den Hinversand betragen CHF 13.-


9. Rückgabe

Der Anzug ist spätestens am vereinbarten Rückgabedatum an den Vermieter zurückzuschicken.
Bei verspäteter Rückgabe kann eine zusätzliche Gebühr anfallen. Die Firma liefert die Mietgegenstände mit einer vorfrankierten Rücksende-Etikette.
Die Produkte sind mit der Originalverpackung und mit dem Rücksendeaufkleber zu retournieren. Der Mieter achtet darauf, dass sämtliche auf dem Lieferschein angegebenen Produkte zurückgesandt werden.

10 Gewährleistung

Die Firma gewährleistet, dass das Produkt den Produktespezifikationen entspricht.
Die Firma gewährleistet das Obengenannte für eine Dauer von maximal 24 (vierundzwanzig) Monaten.
Ein allfälliger Mangel ist der Firma umgehend anzuzeigen. Es steht der Firma zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Der Anspruch auf die Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Die Gewährleistung beginnt für das reparierte Element neu zu laufen, für die restlichen Elemente des Produkts läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.

11 Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis des Produktes / der Dienstleistung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.
Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Wird das Produkt beschädigt oder stark verschmutzt zurückgesandt, so dass es  nicht mehr gereingt werden kann, haftet der Mieter für den Wert der Wiederbeschaffung des Produkts oder für die Kosten der Wiederherstellung.
Folgende Preise gelten für den Ersatz von Produkten

  • Anzüge: 23 X Tages-Miet-Pries
  • Hemden: 23 X Tages-Miet-Pries
  • Schuhe: 18X Tages-Miet-Preis
  • Accessoires: 10 X Tages-Miet-Preis


12. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.
Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.


13. Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen sind unter https://www.smartanzug.ch/datenschutz/ zu finden.


14. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit von der Firma geändert werden.
Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung oder Aufschaltung auf der Website durch die Firma in Kraft.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde hat einer neueren Version der AGB zugestimmt.


15. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.


16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.


17. Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.


18. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Pandemien, Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurück treten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückerstattet.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.


19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage zu erheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.